Barrierefreie Webseiten – Pflicht ab 2025

Was ihr jetzt wissen müsst
Im Hintergrund sieht man einen Laptop der von einem Menschen benutzt wird. Darüber ist das Logo einer Person gelegt, welches für Barrierefreiheit stehen soll.

Ab Mitte 2025 werden die meisten Unternehmen dazu verpflichtet sein, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Ausnahmen betreffen kleine Unternehmen und den B2B-Bereich. Unabhängig davon, ob euer Unternehmen davon betroffen ist, sollte eine barrierefreie Webseite heutzutage dennoch Standard sein.

Heutzutage ist der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über das Internet unverzichtbar. Doch nicht alle Menschen können Webseiten gleich gut nutzen. Menschen mit Behinderungen stoßen oft auf Barrieren, die ihre Nutzungsmöglichkeiten stark einschränken. Ab 2025 wird die Barrierefreiheit von Webseiten in vielen Ländern zur Pflicht. Aber was bedeutet das konkret für Unternehmen und Webseitenbetreiber?

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Webseiten und digitale Inhalte so dargeboten werden, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten, genutzt werden können. Dies umfasst unter anderem:

  • Visuelle Barrieren: Menschen mit Sehbehinderungen benötigen Alternativtexte für Bilder, gut lesbare Schriftarten und ausreichende Kontraste.
  • Hörbare Barrieren: Menschen mit Hörbehinderungen sind auf Untertitel oder Transkriptionen von Audioinhalten angewiesen.
  • Motorische Barrieren: Menschen mit motorischen Einschränkungen benötigen Webseiten, die ohne Maus bedient werden können und großzügige Klickbereiche bieten.
  • Kognitive Barrieren: Menschen mit Lernbehinderungen profitieren von klaren, einfachen Texten und einer intuitiven Navigation.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ab 2025

Ab 2025 tritt in Europa eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Webseiten in Kraft. Diese Regelungen basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die von der World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Die WCAG definiert drei Stufen der Barrierefreiheit: A, AA und AAA, wobei AA die meistgeforderte Mindeststufe ist.

Für Unternehmen bedeutet dies:

  1. Überprüfung und Anpassung ihrer bestehenden Webseite(n) und Onlineshops: Webseiten und Onlineshops müssen auf Barrieren überprüft und entsprechend angepasst werden.
  2. Schulung der Mitarbeiter: Entwickler, Designer und Content-Manager müssen im Bereich Barrierefreiheit geschult werden.
  3. Regelmäßige Tests: Regelmäßige Tests und Audits sind notwendig, um die Einhaltung der Standards sicherzustellen.

Vorteile der Barrierefreiheit

Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bietet die Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Webseiten erreichen mehr Menschen, darunter ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
  • Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit: Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbessern oft die allgemeine Benutzererfahrung, was zu längeren Verweildauern und höheren Konversionsraten führen kann.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Webseiten sind oft auch besser für Suchmaschinen optimiert, da sie klare Strukturen und beschreibende Alternativtexte verwenden.
  • Image und Reputation: Unternehmen, die sich für Inklusion und Barrierefreiheit einsetzen, verbessern ihr öffentliches Image und stärken ihre Markenreputation.

Erste Schritte zur Umsetzung

Die Umstellung auf barrierefreie Webseiten kann herausfordernd sein, ist aber machbar. Hier sind einige erste Schritte:

  1. Audit der aktuellen Webseite: Eine gründliche Überprüfung der bestehenden Webseite hilft, bestehende Barrieren zu identifizieren.
  2. Planung und Priorisierung: Erstellen eines Plans zur schrittweisen Umsetzung der Barrierefreiheit, beginnend mit den wichtigsten und meistgenutzten Bereichen der Webseite.
  3. Nutzung von Tools: Es gibt zahlreiche Tools und Ressourcen, die bei der Überprüfung und Implementierung von Barrierefreiheit unterstützen, wie z.B. WAVE, Axe oder Lighthouse.
  4. Feedback einholen: Testen Sie Ihre Webseite mit Nutzern, die verschiedene Behinderungen haben, um wertvolles Feedback zu erhalten.

Wann handeln?

Wann solltet ihr handeln? „Ist ja noch fast ein Jahr Zeit!“ Ja, das ist richtig. Allerdings sollten die Anforderungen besser etwas eher umgesetzt werden, da die Abmahnanwälte sich vermutlich schon im Voraus potenzielle Webseiten raussuchen werden und pünktlich zum 28. Juni 2025 die Abmahnungen verschicken werden.

Und da es früher oder später sowieso umgesetzt werden muss, solltet ihr nicht zu lange warten. Vor allem, da ihr dadurch sogar euer SEO-Ranking verbessern könnt.

Fazit

Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit ab 2025 stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, inklusiver und kundenorientierter zu agieren. Durch die rechtzeitige Anpassung und kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch einen positiven Beitrag zur digitalen Gesellschaft leisten.

Es ist an der Zeit, Barrieren abzubauen und das Internet für alle zugänglich zu machen.

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