Zuletzt aktualisiert: 13.01.2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Witchcraft Solutions GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber"). Ergänzende Regelungen können im Angebot festgelegt werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen im Angebot und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Angebots.
1.2 Der Auftragnehmer bietet ausschließlich Dienstleistungen im B2B-Bereich an. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Wartung/Betreuung, Workshops im Bereich der IT sowie verwandte Dienstleistungen.
2.2 Einzelheiten der Leistungen, insbesondere Umfang, Inhalte und Ziele, werden in einem separaten Vertrag oder Angebot festgelegt.
2.3 Fremdsoftware oder Drittleistungen (z. B. Hosting, Lizenzen) werden separat abgerechnet. Der Auftraggeber trägt die Kosten hierfür. Für die Organisation und Abwicklung solcher Leistungen kann der Auftragnehmer zusätzlich angemessene Aufschläge erheben.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung nach eigenem Ermessen Subunternehmer oder Freelancer einzusetzen. Es besteht keine Verpflichtung, den Auftraggeber über deren Einsatz zu informieren.
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte in digitaler Form rechtzeitig zur Verfügung.
3.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte auf ihre Eignung oder Übereinstimmung mit den Vertragszielen zu prüfen. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, und ist nicht verpflichtet, diese auf mögliche Rechtsverstöße (z. B. Marken-, Lizenz- und Urheberrechte) zu überprüfen. Die Prüfungspflicht liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
3.3 Sollte der Auftragnehmer von Dritten wegen möglicher Rechtsverstöße durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche anfallenden Kosten, die aus etwaigen Ansprüchen resultieren.
3.4 Der Auftragnehmer bietet keine Rechtsberatung an. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Prüfung und Konformität der Leistungen, einschließlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie der Nutzung von Grafiken, Logos und anderen Elementen.
4.1 Bei der Verwendung von Fremdsoftware (z. B. Craft CMS, Wordpress) wird die Kompatibilität durch den Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Übergabe sichergestellt.
4.2 Updates, Versionswechsel oder Änderungen seitens des Herstellers der Fremdsoftware können dazu führen, dass Anpassungen an der vom Auftragnehmer erstellten Software oder Website erforderlich sind. Solche Anpassungen sind nicht Teil des ursprünglichen Leistungsumfangs und werden gesondert berechnet.
5.1 Die vom Auftragnehmer entwickelte Software wird nachbestem Wissen und Gewissen sowie auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden technischen Standards entwickelt. Der Auftraggeber erkennt an, dass sich technische Anforderungen, Branchenstandards und Erkenntnisse im Laufe der Zeit weiterentwickeln können. Daher können Optimierungen, Anpassungen oder Updates notwendig werden, um die langfristige Funktionalität und Sicherheit der Software sicherzustellen. Die Kosten für solche Anpassungen oder Weiterentwicklungen trägt der Auftraggeber, sofern diese nicht ausdrücklich im ursprünglichen Vertrag enthalten sind.
5.2 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass regelmäßige Updates und Optimierungen im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrags beauftragt werden können, um die langfristige Funktionalität der Software zu gewährleisten.
5.3 Anpassungsansprüche des Auftraggebers im Hinblick auf Weiterentwicklungen oder Änderungen bestehen nur, solange die zugrunde liegende Software technisch und wirtschaftlich sinnvoll angepasst werden kann. Ist dies aufgrund technischer Entwicklungen, veränderter Anforderungen oder mangelnder Kompatibilität nicht mehr gegeben, ist eine Neuentwicklung nach dem aktuellen Stand der Technik erforderlich.
6.1 Die Vergütung erfolgt gemäß dem im Vertrag vereinbarten Angebot.
6.2 Vorschusszahlungen sind unabhängig von Teilleistungen zu Beginn oder im Verlauf der Projektumsetzung fällig, sofern diese im Angebot oder Vertrag vereinbart wurden. Teilzahlungen werden nach Erreichen wesentlicher Meilensteine gemäß dem im Angebot oder Vertrag festgelegten Zahlungsplan fällig.
6.3 Alle Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
7.2 Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die vereinbarten Leistungsfristen entsprechend.
7.3 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Nichteinhalten von zugesagten Terminen oder Leistungszusagen seinerseits zu Verzögerungen und dadurch entstehenden Mehrkosten führen kann, die vom Auftraggeber zu tragen sind.
8.1 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, die nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber gewünscht werden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
8.2 Mehraufwände, die durch unvorhersehbare Umstände entstehen, werden nach Absprache mit dem Auftraggeber zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
8.3 Änderungen am Leistungsumfang oder Mehraufwand durch den Auftraggeber führen zu einer entsprechenden Verschiebung der vereinbarten Fertigstellungstermine. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die voraussichtliche neue Fertigstellung informieren.
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht innerhalb von 14 Tagen und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
9.2 Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt.
9.3. Die Nutzung der vertraglichen Leistung durch den Auftraggeber, insbesondere die produktive Nutzung oder der Einsatz der erbrachten Leistung, gilt ebenfalls als stillschweigende Abnahme.
10.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund (nach § 626 BGB) gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur ordentlichen Beendigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist.
10.2 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz nachweisbarer Aufwendungen und Schäden, die durch die Kündigung entstanden sind.
10.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt oder sich in Zahlungsverzug befindet. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
10.4 Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Falls der Auftragnehmer nach einer Vorauszahlung Leistungen noch nicht erbracht hat, die vollständig oder teilweise mit der Vorauszahlung abgedeckt werden könnten, wird der ungenutzte Betrag mit sonstigen Ansprüchen des Auftragnehmers, z. B. Aufwendungsersatz, Entschädigung verrechnet.
10.5 Diese Regelungen gelten nicht, sofern die Kündigung auf einem schuldhaften Verhalten des Auftragnehmers beruht.
11.1 Der Auftraggeber erhält an den erbrachten Leistungen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht, das ihm die Nutzung der Software, der Ergebnisse sowie der Dokumentation im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks gestattet. Das Nutzungsrecht wird nur nach vollständiger Zahlung des Gesamtbetrags für die erbrachten Leistungen wirksam.
11.2 Das Eigentum an den erbrachten Leistungen, einschließlich Quellcode, Rohdaten und anderen Entwicklungsressourcen, verbleibt beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Rohdaten oder anderen Materialien, die während der Projektdurchführung erstellt wurden, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag festgelegt. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe dieser Materialienwünschen, werden dafür gesonderte Gebühren fällig.
11.3 Der Auftraggeber verzichtet im Rahmen der eingeräumten Rechte nicht auf das Recht der Namensnennung des Auftragnehmers, soweit dies nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wurde, gemäß § 13 UrhG.
11.4 Bei der Nutzung von Drittsoftware (z. B. Open-Source-Software, Lizenzen Dritter) im Rahmen der vertraglichen Leistungen bleibt der Auftraggeber für die Einhaltung der entsprechenden Lizenzbestimmungen verantwortlich. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber lediglich das Recht zur Nutzung der Drittsoftware im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke ein. Weitere Rechte an der Drittsoftware sind nicht übertragen.
11.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden. Dies umfasst unter anderem die Darstellung des Unternehmensnamens, des Logos und des Corporate Designs des Auftraggebers sowie die Präsentation der umgesetzten Leistungen, z. B. in Form von Fallstudien, Screenshots oder Projektbeschreibungen auf der Website oder in anderen Werbematerialien des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Nutzung einverstanden.
12.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen und haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Sollte der Vertragsgegenstand Mängel aufweisen, hat der Auftraggeber das Recht, eine Nacherfüllung zu verlangen. Der Auftragnehmer entscheidet dabei, ob der Mangel durch Reparatur oder durch Lieferung eines mangelfreien Produkts behoben wird. Ein Recht des Auftraggebers, den Vertrag zu kündigen oder den Preis zu mindern, besteht nur, wenn die Nacherfüllung nicht erfolgreich war.
12.3 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten (365 Tage) ab Abnahme.
12.4 Mängelansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn die Mängel auf Materialien, Vorgaben oder Informationen zurückzuführen sind, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.
12.5 Für Schäden, die durch Fremdsoftware, Drittanbieter oder durchunsachgemäße Nutzung durch den Auftraggeber entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
12.6 Änderungen oder Eingriffe in den Quellcode durch den Auftraggeber oder Dritte, die nicht vom Auftragnehmer autorisiert wurden, schließen jegliche Haftung oder Gewährleistungsansprüche aus.
12.7 Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Witchcraft Solutions GmbH.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Urheberrechtshinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder anderweitige Nutzung, auch auszugsweise, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Witchcraft Solutions GmbH nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt.
Zuletzt aktualisiert: 13.01.2025